Die Abkommen über Soziale Sicherheit umfassen keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des jeweiligen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist der Arbeitnehmer während der Entsendung privat krankenversichert, kann er auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abschließen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge