Rz. 435

Verträge, bei denen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer Austauschgeschäfte (substantial property transactions) über den Erwerb oder Verkauf von beweglichen und unbeweglichen körperlichen Vermögensgegenständen (non-cash assets) abgeschlossen werden, sind seitens der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit zustimmungsbedürftig (Sec. 190 CA 2006). Dies ist dann der Fall, wenn die vertragliche Vergütung mehr als 100.000 britische Pfund beträgt oder 10 % des Wertes der Aktiva der Gesellschaft übersteigt. Die Regelung beabsichtigt, verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer zu verhindern. Die Gesellschafterversammlung kann dem Vertragsabschluss mit einfacher Mehrheit zustimmen, jedoch nur vor dem Vertragsabschluss.

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