Dreht der Mieter die Heizung nicht mehr so hoch, steht dem nichts entgegen. Es gibt aber auch viele weitere Maßnahmen.

Die Vermieter könnten und sollten die Mieter informieren, welche Einsparungen sich ergeben, wenn die Heiztemperatur abgesenkt wird. So können bei einer Absenkung um nur 1°C ggf. rund 6 % der Kosten eingespart werden. Allerdings sollte die Raumtemperatur nicht konstant unter 15°C fallen (Schimmelbildung!).

 
Hinweis

Energiesparende Maßnahmen

Ferner kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Abwesenheit: Sind keine Personen in der Mietsache, sollte der Mieter die Raumtemperatur absenken.
  • Fenster und Türen: Energie kann durch Zugluft an Fenstern und Türen verloren gehen. Das kann z. B. eine Dichtungsbürste, die an der Wohnungstür angeschraubt wird, ggf. verhindern. An kalten Tagen kann es sich lohnen, abends die Rollläden herunterzulassen oder die Vorhänge zuzuziehen.
  • Heizkörper: Heizkörper müssen Wärme frei abgeben können, deshalb gehören unmittelbar vor einen Heizkörper kein Sofa und keine Verkleidung. Die Heizkörper sollten außerdem entlüftet werden.
  • Stoßlüftung: Mehrmals am Tag sollten die verbrauchte Luft und die Feuchtigkeit etwa 5 Minuten lang durch weit geöffnete Fenster entweichen können. In der übrigen Zeit bleiben die Fenster besser geschlossen.
  • Thermostatventile: Thermostatventile dürfen nicht von einem Vorhang verdeckt werden.
  • Warmwasser: Die Mischbatterie des Wasserhahns sollte, jedenfalls in der Küche, nicht in der Mittelstellung stehen. Ein Wannenbad verbraucht mehr als Duschen. In der Regel muss man nicht täglich duschen.

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