Die EnSimiMaV ist am 1.10.2022 in Kraft getreten. Sie regelt nach ihrem § 1 technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen dazu, Energiemanagementsysteme umzusetzen. Auch ihre Maßnahmen sollen unnötigen Energieverbrauch vermeiden, um einer Mangelsituation auszuweichen oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge