Aktuelle Rechtsänderungen im Arbeits- und Umweltschutzrecht

Neben den Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgrund des Coronavirus müssen sich Unternehmen momentan auch mit dem Beschluss zur Arbeitszeiterfassung, mit Energieeinsparmaßnahmen und der Sicherung der Energieversorgung beschäftigen.

Im Hinblick auf die aktuellen Rechtsänderungen im Arbeits- und Umweltschutzrecht hat sich in den letzten Monaten einiges getan. Hier gilt es für die Unternehmen, den Überblick zu behalten.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Die Neufassung der Corona-ArbSchV vom September enthält u.a., dass Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ein betriebliches Hygienekonzept erstellen müssen. § 2 Abs. 1 sieht vor, dass die entsprechenden Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden und auch die Pausenbereiche und Pausenzeiten mit beachtet werden müssen.

In der Arbeitsstätte muss für die Beschäftigten das betriebliche Hygienekonzept in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden (§ 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV). Gemäß § 3 Corona-ArbSchV ist es den Beschäftigten zudem zu ermöglichen, dass sie sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen lassen können. Der Arbeitgeber hat die Betriebsärzte, die Schutzimpfungen im Betrieb durchführen, organisatorisch und personell zu unterstützen.

Die Beschäftigten sind im Rahmen der Unterweisung über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren, sowie über die Gesundheitsgefährdung bei der Erkrankung an COVID-19 aufzuklären.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

Die neue Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen regelt in §§ 9-13 Energieeinsparmaßnahmen für Unternehmen. So können die Lufttemperaturen für Arbeitsräume in Arbeitsstätten auf bestimmte Werte abgesenkt werden (§ 12 EnSikuMaV).

Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren oder Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, ist in beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels nicht erlaubt (§ 10 EnSikuMaV). Eine Ausnahme hierbei besteht, wenn das Offenhalten für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist.

Gemäß § 11 EnSikuMaV ist der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen limitiert, es sei denn, die Beleuchtung ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen

Diese neue Verordnung regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden. Zudem verpflichtet sie Unternehmen dazu, Energiemanagementsysteme umzusetzen.

Unternehmen mit einem bestimmten Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, um die Energieeffizienz in ihrem Unternehmen unverzüglich zu verbessern. Die Wärmeerzeugungsanlagen sollen regelmäßig optimiert werden durch entsprechende Maßnahmen.

Seminartipp

Arbeits- und Umweltschutzrecht – aktuelle Rechtsänderungen und was sie in der Praxis bedeuten

15.11.2022 | 14:00 Uhr (90 min.)

​Es ist gar nicht so einfach, im Vorschriftendschungel den Überblick zu behalten. In unserer Online-Seminarreihe "Arbeits- und Umweltschutzrecht – aktuelle Rechtsänderungen und was sie in der Praxis bedeuten" stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen der letzten Monate kurz und praxisnah vor.

Verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick über relevante Vorschriften, aktuelle Rechtsänderungen und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis. Dieses Mal geht es vorrangig um die folgenden Themen:

  • Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
  • Ausblick auf die anstehenden Neuerungen in der TA Luft
  • Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
  • Gefährdungsbeurteilung: Was Sie in der 3. GDA-Periode beachten müssen 

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Schlagworte zum Thema:  Recht, Arbeitsschutz, Umweltschutz