Nur ein Arzt darf vornehmen:
1. |
die künstliche Befruchtung, |
2. |
die Präimplantationsdiagnostik, |
3. |
die Übertragung eines menschlichen Embryos auf eine Frau, |
4. |
die Konservierung eines menschlichen Embryos sowie einer menschlichen Eizelle, in die bereits eine menschliche Samenzelle eingedrungen oder künstlich eingebracht worden ist. |
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