Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung müssen dann regelmäßig folgende Unterlagen herangezogen werden:

  • Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz, falls bilanziert wird
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Summen- und Saldenlisten
  • Einkommensteuerbescheide nebst den dazugehörigen Erklärungen
  • Umsatzsteuerbescheide

Die erstellten Bilanzen bzw. Einnahmenüberschussrechnungen sind dabei nach unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Nach der Rechtsprechung werden nämlich nicht alle steuerrechtlich möglichen Ausgabeposten unterhaltsrechtlich anerkannt. Da die Einkünfte von Selbstständigen erfahrungsgemäß schwanken, ist ein Durchschnittseinkommen aus den letzten 3 abgeschlossenen Jahren zu bilden, wobei bei stärkeren Schwankungen auch auf die letzten 5 Jahre zurückgegriffen werden kann.

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