In einer Doppelverdienerehe wird ganz ähnlich gerechnet, wobei sich die Berechnung natürlich danach richtet, ob das unterhaltspflichtige Kind oder dessen Ehegatte ein höheres unterhaltsrelevantes Einkommen erzielt.
10.4.1 Variante 4.1: Unterhaltspflichtiger verdient mehr als Ehegatte
In diesem Berechnungsbeispiel hat das unterhaltspflichtige Kind K ein unterhaltsrelevantes monatliches Einkommen von 3.900 EUR. Seine Ehefrau F hat ein eigenes Einkommen von 1.200 EUR.
Einkünfte K | 3.900 EUR |
Einkünfte Ehefrau F | 1.200 EUR |
Gesamteinkommen | 5.100 EUR |
abzgl. Familienselbstbehalt (2.000 EUR + 1.600 EUR) | - 3.600 EUR |
verbleiben | 1.500 EUR |
abzgl. 10 % Haushaltsersparnis | - 150 EUR |
verbleiben | 1.350 EUR |
davon 50 % | 675 EUR |
zzgl. Familienselbstbehalt | 3.600 EUR |
ergibt einen individuellen Familienbedarf von | 4.275 EUR |
Von diesem errechneten Familienbedarf trägt K entsprechend der Quote der beiderseitigen Einkünfte (3.900 : 5.100 = 0,76,4) 76,4 %, also (4.275 EUR x 76,4 % =) rund 3.266 EUR. Also: |
|
Einkünfte K | 3.900 EUR |
abzgl. seines Anteils am Familienbedarf | - 3.266 EUR |
ergibt eine Leistungsfähigkeit des K von | 634 EUR |
10.4.2 Variante 4.2: Ehegatte verdient mehr als Unterhaltspflichtiger
Nun liegen die Verhältnisse anders herum. Das unterhaltspflichtige Kind K hat ein unterhaltsrelevantes monatliches Einkommen von 1.200 EUR. Seine Ehefrau F hat ein eigenes Einkommen von 3.900 EUR.
Einkünfte Kind K | 1.200 EUR |
Einkünfte Ehefrau F | 3.900 EUR |
Gesamteinkünfte | 5.100 EUR |
abzgl. Familienselbstbehalt (2.000 EUR + 1.600 EUR) | - 3.600 EUR |
verbleiben | 1.500 EUR |
abzgl. 10 % Haushaltsersparnis | - 150 EUR |
verbleiben | 1.350 EUR |
davon 50 % | 675 EUR |
zzgl. Familienselbstbehalt | 3.600 EUR |
ergibt einen individuellen Familienbedarf von | 4.275 EUR |
Von diesem errechneten Familienbedarf trägt K entsprechend der Quote der beiderseitigen Einkünfte (1.200 EUR : 5.100 EUR = rund 0,23,6) 23,6 %., also (4.275 EUR x 23,6 % =) rund 1.009 EUR. Also: |
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Einkünfte K | 1.200 EUR |
abzgl. seines Anteils am Familienbedarf | - 1.009 EUR |
ergibt eine Leistungsfähigkeit des K von | 191 EUR |
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