Begriff

Für bestimmte Bedarfe, die nicht vom Regelsatz umfasst sind, können einmalige Leistungen gewährt werden. Dazu gehört die Erstausstattung

  • für eine Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
  • für Bekleidung,
  • bei Schwangerschaft und Geburt sowie

die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen und therapeutischen Geräten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die einmaligen Bedarfe sind in § 31 SGB XII geregelt.

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