Normenkette

§ 10 WEG, § 15 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 WEG

 

Kommentar

1. Die Zuweisung einer bestimmten unbebauten Fläche zur Sondernutzung durch einen bestimmten Wohnungseigentümer (hier: Aufteilung einer nicht mehr benötigten gemeinschaftlichen Zufahrtsfläche auf dem Grundstück in einzelne Sondernutzungsrechte kraft notarieller Vereinbarung) umfasst nicht ohne weiteres auch die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Bebauung dieser Fläche (hier: Erstellung eines Anbaus mit Tür und Fenster zum Zwecke eines Kioskbetriebes). Hierzu bedarf es vielmehr einer besonderen, ebenfalls einstimmig verabschiedeten Vereinbarung der Gemeinschaft.

2. Die Beseitigung eines ohne eine solche Vereinbarung errichteten Bauwerks kann von jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft und nicht nur von der Gemeinschaft als solcher gefordert werden.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Köln, Beschluss vom 19.06.1995, 16 Wx 46/95= ZMR 12/95, 606 = WM 10/95, 608)

Zu Gruppe 3: Begründung, Erwerb und Veräußerung; Umwandlung

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