In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es keinen Verwalter. Außerdem stehen dringende Maßnahmen an. Wohnungseigentümer K klagt daher gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch die anderen Wohnungseigentümer, ihn zu ermächtigen, eine Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen. Auf dieser Versammlung will K einen Verwalter bestellen lassen. Ferner sollen die Wartung der Geothermieanlage und die Reparatur einer Außenmauer geklärt werden.

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