Leitsatz

Eigenmächtiger Ausbau des im Gemeinschaftseigentum stehenden Dachgeschosses: Keine Verwendungsersatz- oder ungerechtfertigte Bereicherungsansprüche

 

Normenkette

§§ 985, 990, 996, 951, 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB

 

Kommentar

Baut ein Wohnungseigentümer, der sich nicht zuvor durch Einblick in die Teilungserklärung über die Aufteilungsverhältnisse unterrichtet hat, das seiner Wohnung nicht zugeordnete und daher im Gemeinschaftseigentum stehende Dachgeschoss auf eigene Rechnung zu Wohnungen aus und vermietet er dieselben, so kann er dem auf Herausgabe des Besitzes sowie der erzielten Mieteinnahmen an die Gemeinschaft gerichteten Anspruch nicht seinerseits Ansprüche aus Verwendungsersatz oder ungerechtfertigter Bereicherung entgegenhalten.

 

Link zur Entscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2005, I-3 Wx 13/05OLG Düsseldorf v. 3.6.2005, I-3 Wx 13/05

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