Leitsatz
Eigenmächtiger Ausbau des im Gemeinschaftseigentum stehenden Dachgeschosses: Keine Verwendungsersatz- oder ungerechtfertigte Bereicherungsansprüche
Normenkette
§§ 985, 990, 996, 951, 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB
Kommentar
Baut ein Wohnungseigentümer, der sich nicht zuvor durch Einblick in die Teilungserklärung über die Aufteilungsverhältnisse unterrichtet hat, das seiner Wohnung nicht zugeordnete und daher im Gemeinschaftseigentum stehende Dachgeschoss auf eigene Rechnung zu Wohnungen aus und vermietet er dieselben, so kann er dem auf Herausgabe des Besitzes sowie der erzielten Mieteinnahmen an die Gemeinschaft gerichteten Anspruch nicht seinerseits Ansprüche aus Verwendungsersatz oder ungerechtfertigter Bereicherung entgegenhalten.
Link zur Entscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2005, I-3 Wx 13/05OLG Düsseldorf v. 3.6.2005, I-3 Wx 13/05
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen