Besitzt der berechtigte Ehegatte eigenes Vermögen, so sind die daraus erzielten Erträge sowohl bei der Ermittlung des Bedarfs als auch bei der Ermittlung der Bedürftigkeit zu berücksichtigen. Eine Verwertung des Vermögensstammes während der Trennungszeit dürfte nur in sehr seltenen Fällen verlangt werden können.[161]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen