Folgende Rechte der Betroffenen können sich auf die Auftragsverarbeitung auswirken (vgl. Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundprinzipien, Kap. 3.5 Rechte der Betroffenen):

  • Auskunftsrechte,
  • Berichtigungs- und Vervollständigungsrechte,
  • Löschungsrechte bzw. das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.

Da der Auftragsverarbeiter quasi im Innenverhältnis für den Verantwortlichen tätig ist, ist im Verhältnis zum Auftragnehmer vertraglich sicherzustellen, dass der Verantwortliche die Betroffenenrechte für die Tätigkeiten erfüllen kann, die auf den Auftragsverarbeiter ausgelagert sind.

 
Praxis-Beispiel

Musterformulierung

"Der Auftragnehmer wird mit geeigneten Mitteln den Auftraggeber bei der Erfüllung der Rechte der Betroffenen unterstützen. Hierzu wird der Auftragnehmer personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken, wenn der Auftraggeber dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen des Auftragnehmers dem nicht entgegenstehen. Weiter wird der Auftragnehmer Auskünfte zu den gespeicherten personenbezogenen Daten der Betroffenen erteilen."

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