Bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern ist die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu schützen. Auch beim Transport von Datenträgern ist sicherzustellen, dass diese nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden. Transporte physischer Datenträger betreffen i. d. R. den Transport von Datensicherungsmedien. Die datenschutzkonforme elektronische Übermittlung personenbezogener Daten kann beispielsweise durch eine VPN-Verbindung oder eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen. Die Transportkontrolle ist ein Teilaspekt der Zugangskontrolle.

 
Praxis-Beispiel

Musterformulierung

"Die Einzelheiten ergeben sich aus der Wechseldatenträger-Richtlinie und der Richtlinie zum E-Mail-Verkehr."

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