Um effektiv und effizient handeln zu können, müssen alle Führungskräfte und Beschäftigten in Ihrem Unternehmen das Arbeitssystem kennen und genau wissen, was ihre Aufgaben und ihre Verantwortung auch im Arbeitsschutz sind und welche Mittel ihnen zur Verfügung stehen.

Basis-Schritte

  • Verpflichtungen ermitteln – zum Beispiel für das Unternehmen geltende staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Auflagen von Behörden; auf die Hilfen der VBG zurückgreifen – CD-ROMs zu Arbeitssystemen einzelner Branchen nutzen.
  • Für jede Führungskraft Pflichten und Aufgaben inklusive der Aufgaben im Arbeitsschutz klar abgrenzen, festlegen und schriftlich übertragen – zum Beispiel per Arbeitsvertrag oder in einer speziellen Pflichtenübertragung. Gegebenenfalls auch einen AMS-Beauftragten festlegen.
  • Alle Betroffenen über Verantwortungsbereiche und Arbeitsaufgaben im Unternehmen oder im Arbeitsbereich informieren, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.
  • Beschäftigte zu sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten verpflichten.
  • Bei bestimmten Arbeiten eine spezielle Erlaubnis erteilen – zum Beispiel Schweißarbeiten.
  • Für jede Führungskraft die zur Realisierung der Anweisungen und Arbeitsaufträge

Weitere Möglichkeiten

  • Pflichten und Aufgaben der verantwortlichen Führungskraft konkret benennen – zum Beispiel Unterweisung, Kommunikation, Mitarbeiterbeteiligung, Prüfungen von Arbeitsmitteln, ergonomische Arbeitsgestaltung, Tragen Persönlicher Schutzausrüstung, Qualität der Arbeitsergebnisse, Unfalluntersuchung, Audits.
  • Verantwortungsbereiche gemeinsam mit dem jeweiligen Verantwortlichen besprechen und vereinbaren.
  • Befugnisse und Mittel zur Umsetzung der Pflichten und Aufgaben genau festlegen und möglichst schriftlich vereinbaren – zum Beispiel Anweisungsbefugnis, Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung, Beauftragung von befähigten Personen, Anschaffung von Arbeitsmitteln, Gestaltung von Arbeitsplätzen, Budget.
  • Arbeitsaufgaben inklusive der Aufgaben im Arbeitsschutz für alle Beschäftigten (auch Aushilfen, Telearbeitskräfte und Zeitarbeitskräfte) klar abgrenzen und benennen – zum Beispiel im Tätigkeitsprofil (Beteiligungsmöglichkeiten, ergonomisches Arbeiten, bestimmungsgemäßer Einsatz der Arbeitsmittel, Beseitigung von Gefährdungen und unnötigen Belastungen, Benutzen Persönlicher Schutzausrüstung, Mängel, Störungen und Probleme im Arbeitsablauf melden, Möglichkeiten, Verbesserungen einzuleiten, …).
  • Kriterien des Arbeitsschutzes in die persönlichen Zielvereinbarungen aufnehmen.
  • Arbeitsaufgaben gemeinsam mit dem jeweiligen Beschäftigten besprechen und vereinbaren.
  • Arbeitsablauf, Terminierung, Vorgehen bei der Realisierung der Arbeitsaufgaben zwischen Führungskraft und Beschäftigten festlegen oder vereinbaren.
  • Bei mobilen Arbeitsplätzen im Unternehmen – zum Beispiel Desksharing – festlegen oder vereinbaren, wie die Arbeitsplätze genutzt werden, wie die Koordination stattfindet und in welchem Zustand die Arbeitsplätze verlassen werden.
  • Alle Beschäftigten informieren, welches staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk in ihrem Unternehmen einzuhalten ist.
  • Allen Beschäftigten das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk zugänglich machen.
  • Bei Unternehmen, deren Beschäftigte auch zu Hause – zum Beispiel Telearbeit – oder außerhalb arbeiten: Festlegen oder gemeinsam vereinbaren, wie die Arbeitsaufgaben, die Arbeitszeit zu Hause und unterwegs gestaltet und bewertet werden.
  • Ansprechpartner für die Beratungsdienstleistungen der VBG zu Fragen des Arbeitsschutzes festlegen.
  • Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes festlegen (kleinere Unternehmen bei Bedarf – siehe Betreuung, Prozessschritt 5.1).

Praxishilfen und Dokumente:

  • Übertragung von Unternehmerpflichten
  • Verantwortlichkeiten in unserem Betrieb
  • Muster eines Tätigkeitsprofils

 

Planungsinstrument AMS-Dienstleister

Prozessschritt 1.2:

Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel
Verpflichtungen ermitteln.
Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz festlegen; Pflichtenübertragung organisieren; gegebenenfalls eine/einen AMS-Beauftragte(n) festlegen.
Alle Beteiligten über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verantwortungen im Unternehmen informieren.
Beschäftigte zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichten.
Bei bestimmten Arbeiten eine spezielle Erlaubnis erteilen – zum Beispiel Schweißarbeiten.
Für jede Führungskraft die zur Realisierung der Anweisungen und Arbeitsaufträge notwendigen Mittel festlegen.
Maßnahme[1] Dokument/Praxishilfe wer bis wann erledigt
Ermittlung von Verpflichtungen Beurteilung der Arbeitsbedingungen      
Festlegen der Verantwortlichkeiten – gegebenenfalls AMS-Beauftragte(n). Verantwortlichkeiten in unserem Betrieb      
Pflichtenübertragung Übertragung von Unternehmerpflichten      
Beteiligte über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verantwortungen im Unternehmen informieren.        
Beschäftigte zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichten. Muster eines Tätigkeitsprofils      
Feststellen, bei welchen Arbeiten...

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