Rz. 117

Bürgschaften sind grundsätzlich bei der Ermittlung des Vermögens zu berücksichtigen. Die eigentliche Frage in diesem Zusammenhang ist, wie die Verpflichtung aus einer Bürgschaft zu bewerten ist. Hier kommt es auf die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Bürgen an. Je besser es demjenigen, zu dessen Gunsten die Bürgschaft gegeben wurde, finanziell geht, umso geringer kann die Bürgschaftsverpflichtung bewertet werden. Umgekehrt gilt natürlich auch, je schlechter es um den durch die Bürgschaft Begünstigten steht, umso höher muss die Bürgschaftsverpflichtung im Rahmen der Vermögensbewertung angesetzt werden. Ist mit einer zeitnahen Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu rechnen, kann es geboten sein, die gesamte Hauptverbindlichkeit in die Passiva einzustellen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge