Der Datenschutzbeauftragte fungiert als "Anwalt der Betroffenen" und überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Operative Aufgaben treten dabei eher in den Hintergrund. Die Tätigkeit ist aufgrund des Schwerpunkts in der Überwachung zunehmend der Compliance zuzuordnen. Darüber hinaus berät er das Unternehmen und dessen Mitarbeiter zu Fragen des Datenschutzes. Er bildet zudem die Schnittstelle zwischen den Unternehmen und den Aufsichtsbehörden, da er ex lege der Ansprechpartner ist.

Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist unter anderem dann gegeben, wenn in einem Unternehmen mindestens 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die weiteren Voraussetzungen werden für Wohnungsunternehmen in der Regel nicht einschlägig sein.

 
Praxis-Tipp

Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten

Aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes, den ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter genießt, kann es sinnvoll sein, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Gerade für die mittelständisch geprägte Wohnungswirtschaft kann es unumgänglich sein, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, da die für die Position des Datenschutzbeauftragten geeigneten Mitarbeiter häufig auch mit Leitungsfunktionen oder mit der IT-Administration betraut sind und damit nicht bestellt werden dürfen. Die Erfahrung zeigt im Übrigen, dass durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, der mit den Besonderheiten der Wohnungswirtschaft vertraut ist, das Datenschutzniveau im Unternehmen mit deutlich geringerem Aufwand erheblich gesteigert werden kann.

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