Bei der Legionellenprüfung nach der Trinkwasserverordnung ergibt sich eine datenschutzrechtliche Problematik daraus, dass die Ergebnisse der Prüfung im Haus ausgehängt werden müssen.

Nach der Trinkwasserverordnung ist in Mehrfamilienhäusern alle 3 Jahre das Trinkwasser auf Legionellenbefall zu prüfen. Die Bewohner sind über das Prüfergebnis zu informieren. In der Regel werden diese Informationen durch Aushang in den Gebäuden bekannt gemacht. Diese Informationsschreiben werden häufig von den Dienstleistern zur Verfügung gestellt, die auch die Untersuchung auf Legionellenbefall durchgeführt haben. Es ist darauf zu achten, dass auf den Informationsschreiben die Namen der Bewohner, in deren Wohnungen sich die Entnahmestellen befinden, nicht aufgeführt werden, weil dies datenschutzrechtlich unzulässig ist. Sollten diese Namen dennoch auf dem Informationsschreiben des Dienstleisters auftauchen, sind sie zu schwärzen und die Dienstleister dazu anzuhalten, diese Informationsschreiben zukünftig ohne Namensnennung auszufertigen.

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