Rz. 13

In welchem Verhältnis stehen nun die rechtliche Einheit des Zivilrechts und die wirtschaftliche Einheit des Steuerrechts, in Sonderheit des Bewertungsrechts? Die Antwort lautet, dass es darauf ankommt, nämlich darauf, was das einzelne Steuergesetz zusammenfasst oder trennt. Dazu Beispiele:

 

Rz. 14

Das EStG zerlegt die rechtliche Einheit eines bebauten Grundstücks in den Grund und Boden und das Gebäude; wenn Teile des Gebäudes in verschiedenen Funktionszusammenhängen stehen, zerlegt es auch das Gebäude in verschiedene Wirtschaftsgüter.

 

Rz. 15

Das ErbStG erfasst die rechtliche Einheit eines bebauten Grundstücks regelmäßig auch als wirtschaftliche Einheit. Bisweilen zerlegt es diese Einheit aber, nämlich dann, wenn es sich um ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden handelt, für das § 94 BGB und nicht § 95 BGB gilt. Und in anderen Fällen fasst es mehrere rechtliche Einheiten zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammen, so den Anteil an einer gewerblichen Personengesellschaft, der mehrere Grundstücke gehören, wohingegen es den Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft in Anteile an den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens zerlegt (§ 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG).

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