Rz. 3

Die Bewertung des Gebäudes mit dem Gebäudeertragswert ist in den §§ 185188 BewG näher geregelt. Die Erbschaftsteuerhinweise 2019 geben dazu folgendes optisches Bewertungsschema (H B 184 ErbStH 2019):

 

Rz. 4

Bei Mischbebauung siehe § 182 BewG Rdn 10.

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