Rz. 12

Gem. § 99 Abs. 3 Hs. 1 BewG sind Grundstücke, die ohne Berücksichtigung ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb Grundvermögen darstellen würden, wie Grundvermögen zu bewerten. Mithin folgt die Wertermittlung in diesem Fall den Vorgaben der §§ 176 ff. BewG. Auf die dortige Kommentierung wird verwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge