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Vergleichswertverfahren sind allgemein übliche Methoden zur Ermittlung von Verkehrswerten bzw. zur Ermittlung von möglichen Kauf- oder Verkaufspreisen. § 183 BewG übernimmt die Vergleichswertmethode für häufig vorkommende und oft vergleichbare Immobilientypen mit Einschränkungen für die erbschaftsteuerliche Grundstücksbewertung. Mit dem Vergleichswertverfahren nach § 183 BewG wird der gemeine Wert eines geerbten/geschenkten bebauten Grundstücks i.d.R. in einem Arbeitsschritt aus den Kaufpreisen/Kauffaktoren hinreichend vergleichbarer Grundstücke hergeleitet. Das Erfordernis hinreichender Übereinstimmung der Vergleichsgrundstücke mit dem zu bewertenden Grundstück dient nicht nur der Verwaltungsvereinfachung, sondern auch dazu, den Kreis der Vergleichsgrundstücke nicht über Gebühr einzuengen.

Der Anwendungsbereich des Vergleichswertverfahrens ist gem. § 182 Abs. 2 BewG auf Wohnungseigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser begrenzt.

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