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Kryptowährungen[117] (mitunter auch als Kryptogeld bezeichnet) sind digitale Zahlungsmittel, die auf kryptographischen Werkzeugen wie sog. Blockchains und digitalen Signaturen basieren.[118] Sie können prinzipiell in ähnlicher Weise gehandelt bzw. getauscht werden wie konventionelle Zahlungsmittel. Da sie allerdings im Unterschied zu diesen keiner institutionellen/staatlichen Kontrolle unterliegen, stellen sie keine Währungen im eigentlichen Sinne dieses Begriffs dar.[119] Sie verkörpern auch keinen Anspruch gegen einen Dritten, so dass sie ebenso wenig als Forderung eingeordnet werden können.[120] Vielmehr handelt es sich bei ihnen um eigenständige, einen eigenen Wert repräsentierende Rechtsobjekte.[121]
Vor diesem Hintergrund scheidet eine Bewertung nach § 12 BewG aus. Maßgeblich ist vielmehr die allgemeine Regelung des § 9 BewG.[122]
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