Rz. 14

Eine wesentliche, wenn auch kaum beachtete Änderung zum 1.1.2010 war, dass in § 2352 nun auch auf § 2349 verwiesen wird (vgl. Rdn 1). Es ist also zwischen Erbfällen bis zum 31.12.2009 und ab dem 1.1.2010 zu unterscheiden.

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