Rz. 8

Nach § 7 Abs. 2 HöfeO ist eine formlose Hoferbenbestimmung möglich; die Vorschrift wurde der Rspr. des BGH[20] angepasst. Eine Übertragung auf andere Fälle[21] oder andere Personen als die Abkömmlinge[22] hat der BGH jedoch ausdrücklich abgelehnt. Für den Fall, dass in einem Erbvertrag dem überlebenden Ehegatten das Recht eingeräumt wird, den Hoferben zu bestimmen, hat das OLG Hamm nach Wegfall der Hofeseigenschaft eine erbvertragliche Regelung des Inhalts angenommen, dass die gemeinschaftlichen Kinder zu Schlusserben des Letztversterbenden berufen sein sollten.[23]

[20] BGHZ 12, 286.
[21] BGHZ 47, 184.
[22] BGHZ 87, 237.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge