Rz. 14

 
bei einem Nachlass bis zu 50.000 EUR 4 %
für einen Mehrbetrag bis zu 250.000 EUR 3 %
für einen Mehrbetrag bis zu 1.250.000 EUR 2,5 %
für einen weiteren Mehrbetrag bis zu 2.500.000 EUR 2 %
für Werte darüber hinaus   1 %
[29] In Bengel/Reimann/Eckelskemper, § 10 Rn 57 ff.; Weirich, Erben und Vererben, Rn 857, der früher eine eigene Tabelle entwickelt und vertreten hat, hat sich seit der 4. Aufl. der Tabelle von Eckelskemper angeschlossen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge