Rz. 107

Die Beteiligten können, um Streitigkeiten bei der Auslegung von Testamenten zu vermeiden, nach allg. Meinung einen sog. Auslegungs- oder Feststellungsvertrag schließen.[387] Beim Auslegungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen Personen, die behaupten, Erbe oder Vermächtnisnehmer zu sein bzw. dies bestreiten bzw. die über die Auslegung einer Verfügung von Todes wegen streiten, und zwar dahingehend, ob eine Erbenstellung gegeben ist bzw. welche Rechte und Pflichten mehrere Erben untereinander haben. Wenn durch diesen Vertrag gleichzeitig ein Streit oder eine Ungewissheit beseitigt wird, liegt ein Vergleich i.S.d. § 779 BGB vor. Nur wenn alle erbrechtlich beteiligten Personen miteinbezogen werden, wirkt das Auslegungsergebnis für und gegen alle Beteiligten.

[387] BGH NJW 1986, 1812 m. Anm. Cieslar, DNotZ 1987, 113.

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