Rz. 161

Die Bestimmungen über Getrenntleben und Scheidung in einer Ehe finden nach § 5 grundsätzlich entsprechend auch auf registrierte Partnerschaften Anwendung.[117] Die Auflösung einer in Dänemark eingetragenen Partnerschaft kann jedoch, falls keiner der Partner in Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland oder Island wohnhaft ist, ungeachtet § 448f RPL immer in Dänemark erfolgen.

[117] Im Gegensatz zur Ehe (§ 40 ÆL) besteht allerdings bei der Auflösung der Partnerschaft kein Recht der Partner, einen Schlichtungsversuch durch einen Pfarrer zu verlangen.

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