Ein Hannoveraner Verwalter lädt am 19.6.2020 zu einer Versammlung am 21.7.2020 ein. In dem Einladungsschreiben heißt es: "Wir laden mit den beiliegenden Unterlagen ordnungsgemäß zu einer Eigentümerversammlung ein, zu der sie aber bitte nicht erscheinen. Sollten Eigentümer/innen erscheinen, wären wir zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung gezwungen". Der Einladung sind Vollmachten für den Verwalter zur Abstimmung beigefügt. Am 21.7.2020 findet die Eigentümerversammlung statt, auf welcher der Beschluss zu TOP 8 "Änderungen der Hausordnung" gefasst wird. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Er meint, dieser sei u. a. wegen Verstoßes gegen sein Teilnahmerecht unwirksam.

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