War der Anspruch auf Kurzarbeitergeld zunächst bis zum 31.12.2020 und anschließend bis zum 30.6.2021 entstanden, verlängerte sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von regulär 12 auf 24 Monate und später auf bis zu 28 Monate. Die verlängerte Bezugdauer galt zunächst bis zum 31.12.2021 bzw. bis zum 31.3.2022 (24 Monate) und längstens bis zum 30.6.2022 (28 Monate).

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