Leitsatz (amtlich)

›Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Sportunfall eines Beamten als Unfall bei einer "dienstlichen Veranstaltung" im Sinne des § 135 Abs. 2 Nr. 3 BBG gelten kann (im Anschluß an das Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [ZBR 1968, 84]).‹

 

Verfahrensgang

VG Köln

OVG für das Land NRW

 

Fundstellen

Haufe-Index 3037540

BVerwGE 44, 36

BVerwGE, 36

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