Leitsatz (amtlich)
›Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Sportunfall eines Beamten als Unfall bei einer "dienstlichen Veranstaltung" im Sinne des § 135 Abs. 2 Nr. 3 BBG gelten kann (im Anschluß an das Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [ZBR 1968, 84]).‹
Verfahrensgang
VG Köln |
OVG für das Land NRW |
Fundstellen
Haufe-Index 3037540 |
BVerwGE 44, 36 |
BVerwGE, 36 |
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