Verfahrensgang

BVerwG (Beschluss vom 03.06.1977; Aktenzeichen 7 P 8.75)

GmS-OGB (Aktenzeichen 4/91)

 

Tenor

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hält nicht an der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluß vom 3. Juni 1977 – BVerwG 7 P 8.75 – (BVerwGE 54, 92) vertretenen Rechtsauffassung fest, daß die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt; er schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Vorlegungsbeschluß vom 18. Juni 1991 – 1 ABR 56/90 (A) – an, wonach gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch derartige Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind.

 

Unterschriften

Nettesheim, Ernst, Dr. Seibert, Albers, Dr. Vogelgesang

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1214285

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