Entscheidungsstichwort (Thema)
Abfallbegriff
Leitsatz (redaktionell)
Der für die Begründung der Abfalleigenschaft erforderliche Wille, sich des Besitzes einer beweglichen Sache zu entledigen, kann auch durch Unterlassen nach außen dokumentiert werden (hier: langjähriges Liegenlassen von Bauschutt).
Normenkette
AbfG § 1 Abs. 1 Fassung: 1986-08-27
Verfahrensgang
Niedersächsisches OVG (Entscheidung vom 28.06.1989; Aktenzeichen 7 A 123/88) |
VG Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 21.09.1988; Aktenzeichen 12 A 210/87) |
Fundstellen
Haufe-Index 543739 |
DVBl. 1990, 383 |
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