Entscheidungsstichwort (Thema)

Schwerbehindert. außerordentliche Kündigung

 

Orientierungssatz

1. Zum (unzulässigen) Nachschieben von Kündigungsgründen, die auf Umstände gestützt werden, derentwegen es zur Anerkennung des Arbeitnehmers als Schwerbehinderter (SchwbG § 2) gekommen war.

2. Der Grund der Behinderung soll nach dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht zugleich Grund außerordentlicher Kündigung sein. Dies folgt aus SchwbG § 18 Abs 4 und ebenso aus dem dahinterstehenden Gedanken, daß die gesundheitliche Schädigung, derentwegen der Schutz des Gesetzes gewährt wird, dem Arbeitgeber nicht zur Rechtfertigung außerordentlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses soll dienen können.

 

Normenkette

SchwbG § 18 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 2

 

Verfahrensgang

Bayerischer VGH (Entscheidung vom 18.01.1989; Aktenzeichen 12 B 86.00658)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI60568

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