Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg (Gerichtsbescheid vom 23.12.1997; Aktenzeichen 14 K 129/96) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Unterschriften
Hassemer, Osterloh, Mellinghoff
Fundstellen
Dokument-Index HI841120 |
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