Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschlussaussetzung
Verfahrensgang
OLG Celle (Beschluss vom 29.06.2001; Aktenzeichen Not 16/01) |
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 11. Juli 2001, wiederholt mit Beschluss vom 18. Dezember 2001, wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).
Unterschriften
Jaeger, Hömig, Bryde
Fundstellen
Haufe-Index 771810 |
www.judicialis.de 2002 |
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