Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschlussaussetzung

 

Verfahrensgang

OLG Celle (Beschluss vom 29.06.2001; Aktenzeichen Not 16/01)

 

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 11. Juli 2001, wiederholt mit Beschluss vom 18. Dezember 2001, wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).

 

Unterschriften

Jaeger, Hömig, Bryde

 

Fundstellen

Haufe-Index 771810

www.judicialis.de 2002

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