Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluß: kein Verstoß gegen GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 im Falle der Zustimmungsverweigerung des Vermieters zur Anbringung einer Fernsehparabolantenne bei unmittelbar bevorstehender Verkabelung

 

Orientierungssatz

1. Die Errichtung einer Parabolantenne, die zum Empfang von über Satelliten ausgestrahlten Hörfunk- und Fernsehprogrammen bestimmt ist, fällt in den Schutzbereich des Grundrechts auf Informationsfreiheit aus GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2.

2. Soweit ein Mieter keinen Sachverhalt darlegt, der die Annahme rechtfertigen könnte, daß ein über den Durchschnittsfall hinausgehendes Informationsinteresse besteht, stellt eine den Anspruch des Mieters auf Anbringung einer Satellitenantenne verneinende Gerichtsentscheidung, die im übrigen die einen Ausgleich zwischen den grundrechtlich geschützten Mieter- und Eigentümerinteressen bezweckenden Grundsätze des OLG Frankfurt (vgl OLG Frankfurt, 1992-07-22, 20 REMiet 1/91, WuM 1992, 458) beachtet, keine Verletzung der Informationsfreiheit dar.

 

Normenkette

GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2, Art. 14 Abs. 1; BGB §§ 535-536, 242

 

Verfahrensgang

LG Koblenz (Entscheidung vom 24.06.1991; Aktenzeichen 12 S 307/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI543692

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