Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtannahmebeschluß: keine Verletzung von Grundrechten durch die Verurteilung zur Beseitigung einer von einem ausländischen Mieter eigenmächtig angebrachten Parabolantenne
Orientierungssatz
Wenngleich ausländischen Mietern regelmäßig dann ein Anspruch auf Genehmigung einer Parabolantenne zusteht, wenn auf andere Weise kein Zugang zu Heimatprogrammen eröffnet ist (vgl BVerfG vom 09.02.1994, 1 BvR 1687/92, BVerfGE 90, 27 ≪36≫), so liegt das Bestimmungsrecht über den Anbringungsort der Antenne beim Vermieter. Von Verfassungs wegen ist es deshalb nicht zu beanstanden, wenn das zuständige Fachgericht den Umstand berücksichtigt, daß der Vermieter im Falle einer nicht genehmigten Antennenanbringung sein Bestimmungsrecht geltend macht.
Normenkette
GG Art. 14 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2; BGB §§ 535-536
Verfahrensgang
AG Hamburg-Harburg (Entscheidung vom 17.08.1995; Aktenzeichen 640 C 106/95) |
Fundstellen
Dokument-Index HI543568 |
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