Entscheidungsstichwort (Thema)
Stattgebender Kammerbeschluß: Gehörsverstoß durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen (hier: Vortrag zum Vorliegen eines Eigenbedarfs)
Orientierungssatz
1. GG Art 103 Abs 1 ist verletzt, wenn klar ersichtlich ist, daß das Gericht Parteivortrag zu einem entscheidungserheblichen Punkt nicht zur Kenntnis genommen hat.
2. Hier: Vortrag dazu, daß ein Eigenbedarf erst nach der Neuvermietung einer sich nach Meinung des Gerichts anbietenden Alternativwohnung entstanden ist.
Normenkette
GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2; BVerfGG § 93b Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
LG Hamburg (Entscheidung vom 17.09.1991; Aktenzeichen 316 S 65/91) |
Fundstellen
Haufe-Index 543644 |
NJW 1992, 2878 |
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