Entscheidungsstichwort (Thema)

Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Auferlegung von Abstandszahlungen

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei der Auferlegung von Abstandszahlungen nach MRVerbG Art 6 ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dann verletzt, wenn anstelle veralteten Wohnraums vermehrter neuer, nicht luxuriöser Wohnraum geschaffen wird.

 

Normenkette

GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; MietRVerbG Art. 6 § 1

 

Fundstellen

Dokument-Index HI543656

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