Entscheidungsstichwort (Thema)
Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Auferlegung von Abstandszahlungen
Leitsatz (redaktionell)
Bei der Auferlegung von Abstandszahlungen nach MRVerbG Art 6 ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dann verletzt, wenn anstelle veralteten Wohnraums vermehrter neuer, nicht luxuriöser Wohnraum geschaffen wird.
Normenkette
GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; MietRVerbG Art. 6 § 1
Fundstellen
Dokument-Index HI543656 |
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