Wie bei der gewöhnlichen Bürgschaft ist auch hier Schriftform erforderlich. Darüber hinaus kann eine Bürgschaft auf erstes Anfordern formularvertraglich grundsätzlich nur von Kreditinstituten, Banken, Sparkassen, Versicherungen und von solchen Personen abgegeben werden, die mit den besonderen Risiken dieser Art von Bürgschaft vertraut sind.[1] Individualvertraglich kann jedermann eine Bürgschaft auf erstes Anfordern übernehmen.[2]
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