Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Unzulässige Bürgschaft einer Privatperson auf erstes Anfordern
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern, die von einer Privatperson (hier: Bruder des Mieters) erklärt wird, begründet nur die Verpflichtung wie aus einer einfachen Bürgschaft, weswegen den Einwendungen des Bürgen gegen die zugrundeliegende Hauptschuld nachzugehen ist.
Fundstellen
Haufe-Index 1732647 |
WuM 2003, 36 |
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