Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Unzulässige Bürgschaft einer Privatperson auf erstes Anfordern

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern, die von einer Privatperson (hier: Bruder des Mieters) erklärt wird, begründet nur die Verpflichtung wie aus einer einfachen Bürgschaft, weswegen den Einwendungen des Bürgen gegen die zugrundeliegende Hauptschuld nachzugehen ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732647

WuM 2003, 36

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