Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist.[1] Erwerbsfähigkeit (im Sinne einer Leistungsberechtigung) besteht auch dann, wenn eine Erwerbstätigkeit vorübergehend nicht zugemutet werden kann, z. B. wegen der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren oder der Pflege eines Angehörigen.

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