Entscheidungsstichwort (Thema)
Voraussetzungen für die Gewährung von flexiblem Altersruhegeld (Ermittlung des Arbeitseinkommens)
Leitsatz (amtlich)
Auch für Versicherte in abhängiger Beschäftigung ist das durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen iS von RVO § 1248 Abs 4 S 1 Buchst b in der Weise zu ermitteln, daß das Arbeitsentgelt für den Teil des Kalenderjahres, für den das Altersruhegeld begehrt wird, durch die entsprechende Zahl der Monate geteilt wird (Fortführung von BSG 1977-12-15 11 RA 30/77 = SozR 2200 § 1248 Nr 18, BSG 1978-04-19 4 RJ 59/77 = SozR 2200 § 1248 Nr 22).
Orientierungssatz
Steht im Zeitpunkt der Erteilung des Rentenbescheides das Arbeitsentgelt oder das Arbeitseinkommen noch nicht fest, so ist dem Leistungsträger eine vorausschauende Beurteilung nicht verwehrt; die Prognose kann aber nur dann maßgebend bleiben, wenn sie der tatsächlich erreichten Einkommenshöhe entspricht.
Normenkette
RVO § 1248 Abs 4 S 1 Buchst b Fassung: 1973-03-30; AVG § 25 Abs 4 S 1 Fassung: 1973-03-30
Verfahrensgang
Bayerisches LSG (Entscheidung vom 03.05.1977; Aktenzeichen L 5 Ar 289/76) |
SG Bayreuth (Entscheidung vom 20.05.1976; Aktenzeichen S 1/8 Ar 585/75) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1653806 |
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