Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragsentrichtung unmöglich

 

Leitsatz (redaktionell)

Der 1. BSG-Senat hält nicht mehr an seiner Rechtsauffassung im Urteil vom 1974-11-22 1 RA 13/74 (SozSich 1975, 24) fest, daß Zeiten iS des RVO § 1251 Abs 1 Nr 1 auch dann keine Ersatzzeiten sein können, wenn dem Versicherten die Entrichtung von Beiträgen aus rechtlichen Gründen unmöglich gewesen und die Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung gerade durch den Ersatzzeittatbestand verursacht worden ist.

 

Normenkette

RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 1 Fassung: 1957-02-23, § 1236 Fassung: 1938-09-01, § 1253 Fassung: 1934-05-17

 

Tenor

Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung, daß Zeiten im Sinne des § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO auch dann keine Ersatzzeiten sein können, wenn den Versicherten die Entrichtung von Beiträgen aus rechtlichen Gründen unmöglich gewesen und die Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung gerade durch den Ersatzzeittatbestand verursacht worden ist, nicht fest.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655648

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