1. Düsseldorfer Tabelle:

Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2020)

2. Zahlbeträge Kindesunterhalt

3. Selbstbehaltsätze im Überblick

 
   

bei mangelnder

Erwerbstätigkeit
bei Erwerbstätigkeit
1. notwendiger Selbstbehalt gegenüber unverheirateten minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern 960 1.160
2.

angemessener Selbstbehalt:

gegenüber sonstigen volljährigen Kindern
1.400 1.400
3.

Selbstbehalt gegenüber getrenntlebenden und geschiedenen Ehegatten

sowie gegenüber Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes in der Regel
1.280 1.280
4. Selbstbehalt gegenüber Eltern, wirtschaftlich selbständigen Kindern und Enkeln

mindestens 2.000

vgl. im Übrigen

Leitlinien Ziff. 21.3.3.

mindestens 2.000

vgl. im Übrigen Leitlinien Ziff. 21.3.3.

4. Umrechnung nach früherem Recht erstellter dynamischer Unterhaltstitel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO:

Vgl. Rechenformel mit Beispielen in Düsseldorfer Tabelle, Anmerkungen E.

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