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Das früher geltende Erfordernis schriftlicher Handelsregisteranmeldung in vierfacher Form ist heute in fast allen brasilianischen Bundesstaaten abgelöst durch die elektronische Handelsregisteranmeldung. Die Authentifizierung erfolgt durch Angabe der Steuernummer des Anmelders und Verwendung seiner zertifizierten elektronischen Signatur. Anmeldebefugt sind in erster Linie die Geschäftsführer (Art. 1151 CC).

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