Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerberaummiete: Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung als Nebenkosten; Angabe des Prämienanteils in der Betriebskostenabrechnung

 

Orientierungssatz

1. Unter den "Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung", die der Mieter nach dem formularmäßigen Mietvertrag als Nebenkosten zu tragen hat, gehören bei der Gewerberaummiete ohne weiteres namentlich die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, die Glasversicherung sowie die Haftpflichtversicherung des Gebäudes und, soweit vorhanden, des Öltanks und des Aufzugs.

2. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrages im Mietvertrag die Versicherungskosten ohne Vereinbarung eines festen Prozentsatzes aufgeteilt, so muß der Vermieter, auch wenn er eine kostengünstige Sammelversicherung mit einer einheitlichen Prämie abgeschlossen hat, die auf den Mieter entfallende Prämienquote näher erläutern; andernfalls ist sein (restlicher) Nebenkostenanspruch mangels ordnungsmäßiger Nebenkostenabrechnung nicht fällig.

 

Fundstellen

Haufe-Index 542546

NZM 2000, 572

OLGR-NBL 1999, 340

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