Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst zwar nicht die Festlegung von Ladenöffnungszeiten, jedoch werden rein faktisch durch die zeitliche Lage der Arbeitszeit die Ladenöffnungszeiten in Verkaufsgeschäften mitgeregelt.[1] Arbeitszeiten während eines Sonntagsverkaufs sind mitbestimmungspflichtig.[2]

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